Rechtsprechung
LG Krefeld, 11.01.2012 - 2 O 311/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prüfung des Vorliegens einer Amtspflichtverletzung wegen Unterlassung der notwendigen behördlichen Verfahren im Zusammenhang mit planfeststellungsbedürftigen Gewässerbaumaßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hagen - 2-2251500-04-N
- LG Krefeld, 11.01.2012 - 2 O 311/10
- OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - 18 U 18/12
- BGH - III ZR 56/13 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Düsseldorf, 14.01.2005 - 22 U 65/04
Auszug aus LG Krefeld, 11.01.2012 - 2 O 311/10
Die gegen das klageabweisende Urteil eingelegte Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-22 U 65/04) blieb ohne Erfolg.Art und Häufigkeit der Unterhaltungstätigkeit richten sich in erster Linie danach, was für die Sicherstellung des Gewässerabflusses notwendig und zumutbar ist (so bereits in dem Rechtsstreit zu den Schadensjahren 1995 und 1996: OLGR Düsseldorf 2006, 275, Rn. 38).
Die Entscheidung wird nicht allein von einer zeitlich länger zurückliegenden Gewässerausbauplanung vorbestimmt, sondern hat auch dem gegenwärtigen Erscheinungsbild des Gewässers Rechnung zu tragen (OLGR Düsseldorf 2006, 275;… für Entwässerungssysteme auch: OLG Hamm, Az. 11 U 145/08 vom 23.7.2010, Rn. 30).
Das LWG NRW enthält, anders als anderes Landesrecht, aber keine Bestimmung dahingehend, dass ein Ausbauzustand durch Gewässerunterhaltung erhalten werden muss (so bereits zu den Schadensjahren 1995 und 1996: OLGR Düsseldorf 2006, 275).
Unterlassungstatbestände, wie die vom Kläger behauptete Nichtvornahme ausreichender Unterhaltungsmaßnahmen und behördlicher Genehmigungsverfahren, sind regelmäßig nicht haftungsbegründend (OLGR Düsseldorf 2006, 275, Rn. 53); eine andere unmittelbare Maßnahme, aus der eine Haftung folgen könnte, ist nicht vorgetragen.
- OLG Hamm, 23.07.2010 - 11 U 145/08
Auszug aus LG Krefeld, 11.01.2012 - 2 O 311/10
Die Entscheidung wird nicht allein von einer zeitlich länger zurückliegenden Gewässerausbauplanung vorbestimmt, sondern hat auch dem gegenwärtigen Erscheinungsbild des Gewässers Rechnung zu tragen (OLGR Düsseldorf 2006, 275; für Entwässerungssysteme auch: OLG Hamm, Az. 11 U 145/08 vom 23.7.2010, Rn. 30). - OLG Brandenburg, 19.04.2011 - 2 U 2/10
Verletzung der Gewässerunterhaltungspflicht: Darlegungs- und Beweislast des …
Auszug aus LG Krefeld, 11.01.2012 - 2 O 311/10
Sie ist auf das für den Wasserabfluss Notwendige begrenzt (BGH ZfW 1984, 220; OLG Brandenburg BeckRS 2011, 11805).
- BGH, 21.12.1970 - II ZR 133/68
Verkehrssicherungspflicht des Unterhaltspflichten für ein Gewässer
Auszug aus LG Krefeld, 11.01.2012 - 2 O 311/10
Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass für den Fall einer Nicht- oder Schlechterfüllung der Pflicht zur Unterhaltung von Gewässern nicht aus Amtspflichtverletzung, sondern nach allgemeinem Deliktsrecht, insbesondere nach § 823 Abs. 1 BGB gehaftet wird (grundlegend: BGH NJW 1971, 886;… Czychowki/Reinhardt, WHG, 9. Aufl., § 28, Rn. 61; Ewer, NJW 2002, 3497, 3499). - BGH, 15.10.2009 - III ZR 8/09
Drittschutz bei Amtspflichtverletzung
Auszug aus LG Krefeld, 11.01.2012 - 2 O 311/10
Dass der Kläger Rechtsbehelfe über Jahre nicht ergriffen hat, muss er sich nach § 839 Abs. 3 BGB entgegenhalten lassen; der Primärrechtsschutz geht einem Schadensersatzverlangen vor (…vgl. Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 839, Rn. 68; siehe außerdem BVerfG NVwZ 2010, 467, Rn. 37). - BGH, 24.02.1994 - III ZR 4/93
Umfang der Gewässerunterhaltspflicht
Auszug aus LG Krefeld, 11.01.2012 - 2 O 311/10
Die Pflicht zur Gewässerunterhaltung ist öffentlich-rechtlicher Natur und besteht nur gegenüber der Allgemeinheit, nicht aber gegenüber einzelnen Anliegern als Dritten im Sinne von § 839 BGB (BGH NJW 1994, 3090; OLG Hamm RdL 2010, 215). - BGH, 17.03.1983 - III ZR 16/82
Umfang der Schneeräumungspflicht
Auszug aus LG Krefeld, 11.01.2012 - 2 O 311/10
Nach § 39 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 WHG (§ 28 Abs. 1 S. 4 WHG a.F.) umfasst die Gewässerunterhaltung die Erhaltung des Gewässerbettes und die Beseitigung von Ablaufhindernissen, auch wenn diese auf natürlichem Weg entstanden sind (zum alten Recht: BGH VersR 1983, 639; OLG Hamm VersR 1987, 186). - OLG Hamm, 04.06.1985 - 10 U 26/85
Auszug aus LG Krefeld, 11.01.2012 - 2 O 311/10
Nach § 39 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 WHG (§ 28 Abs. 1 S. 4 WHG a.F.) umfasst die Gewässerunterhaltung die Erhaltung des Gewässerbettes und die Beseitigung von Ablaufhindernissen, auch wenn diese auf natürlichem Weg entstanden sind (zum alten Recht: BGH VersR 1983, 639; OLG Hamm VersR 1987, 186).
- OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - 18 U 18/12
Abweisung der Klage eines Grundstückseigentümers wegen Vernässung seines …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 11.01.2012 (2 O 311/10) wird zurückgewiesen.1 Der Kläger beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Krefeld von 11.01.2012 (2 O 311/10) den Beklagten zu verurteilen, an ihn 1.666.523,99 EUR nebst Zinsen.
Rechtsprechung
LG Dessau-Roßlau, 12.09.2011 - 2 O 311/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 631 BGB, § 651 BGB, § 139 ZPO, § 296a ZPO
Werkvertrag: Abgrenzung vom Werklieferungsvertrag bei einem Vertrag über Lieferung und Montage einer Bowlinganlage; Wirksamkeit einer Klausel über eine Vorleistungspflicht des Bestellers, Auslegung des Begriffs "Werksüberholung" - RA Kotz
Werkvertrag - Werksüberholung - Anspruchsumfang
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dessau-Roßlau, 21.07.2011 - 2 O 311/10
- LG Dessau-Roßlau, 12.09.2011 - 2 O 311/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09
Internet-System-Vertrag
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 12.09.2011 - 2 O 311/10
Eine den Besteller abweichend von der gesetzlichen Regelung zur Vorleistung verpflichtende Klausel hält einer Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB nur dann Stand, wenn für sie ein sachlich rechtfertigender Grund gegeben ist und den berechtigten Interessen des Verwendungsgegners hinreichend Rechnung getragen wird, insbesondere keine überwiegenden Belange des Verwendungsgegners entgegen stehen (zuletzt BGH, NJW 2010, 1449). - BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02
Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 12.09.2011 - 2 O 311/10
Wie zwischen den Parteien nicht im Streit steht, haben sie jedenfalls gem. Art. 27 Abs. 2 EGBGB, der auf das Vertragsverhältnis Anwendung findet, weil die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 17.06.2008 (Rom I) gem. Art. 28 Rom I-VO nur auf Verträge anzuwenden ist, die ab dem 17.12.2009 geschlossen wurden, eine nachträgliche Rechtswahl getroffen, indem sie sich im Rechtsstreit übereinstimmend ausschließlich auf deutsche Rechtsvorschriften berufen haben (st. höchstrichterliche Rspr.: BGH, NJW 1991, 1292; NJW 2004, 3706). - BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94
Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt; …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 12.09.2011 - 2 O 311/10
Für diesen wiederum entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass eine generalüberholte Maschine eine Beschaffenheit aufweisen muss, die über die bloße Funktionstüchtigkeit, bei der es sich um die ohnehin geschuldete Normalbeschaffenheit handelt, deutlich hinausgeht (BGHZ 128, 307).
- BGH, 27.10.1994 - VII ZR 217/93
Fälligkeit des Architektenhonorars; Prüffähigkeit der Schlußrechnung
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 12.09.2011 - 2 O 311/10
Sie ist statt dessen als derzeit unbegründet abzuweisen, wenn das Vertragsverhältnis wie hier fortbesteht und die Klägerin es deshalb in der Hand hat, die Fälligkeit des Werklohnanspruchs noch herbeizuführen (BGHZ 127, 254;… Busche in MK-BGB, 5. Aufl., RdNr. 6 zu § 641). - BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 332/89
Vereinbarung einer Verschiffungszeit als Fixgeschäft
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 12.09.2011 - 2 O 311/10
Wie zwischen den Parteien nicht im Streit steht, haben sie jedenfalls gem. Art. 27 Abs. 2 EGBGB, der auf das Vertragsverhältnis Anwendung findet, weil die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 17.06.2008 (Rom I) gem. Art. 28 Rom I-VO nur auf Verträge anzuwenden ist, die ab dem 17.12.2009 geschlossen wurden, eine nachträgliche Rechtswahl getroffen, indem sie sich im Rechtsstreit übereinstimmend ausschließlich auf deutsche Rechtsvorschriften berufen haben (st. höchstrichterliche Rspr.: BGH, NJW 1991, 1292; NJW 2004, 3706). - BGH, 10.02.2004 - X ZR 59/01
Aufhebung des Berufungsurteils mangels Vereinbarkeit der tatsächlichen …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 12.09.2011 - 2 O 311/10
Dies erfordert über die bloße Lieferung mit Montageverpflichtung hinausgehende Leistungen erheblichen Umfangs, die insgesamt den Schwerpunkt des Vertrages bilden (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2004 - X ZR 59/01 - zit. nach juris, zu § 651 BGB a.F.).
Rechtsprechung
LG Dessau-Roßlau, 21.07.2011 - 2 O 311/10 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Was bedeutet "werkserneuert"?
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Inbetriebnahme einer technischen Anlage trotz Mängeln: Leistung abgenommen? (IBR 2012, 1360)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wann ist eine technische Anlage "werkserneuert"? (IBR 2012, 1362)
Verfahrensgang
- LG Dessau-Roßlau, 21.07.2011 - 2 O 311/10
- LG Dessau-Roßlau, 12.09.2011 - 2 O 311/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09
Internet-System-Vertrag
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 21.07.2011 - 2 O 311/10
Eine den Besteller abweichend von der gesetzlichen Regelung zur Vorleistung verpflichtende Klausel hält einer Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB nur dann Stand, wenn für sie ein sachlich rechtfertigender Grund gegeben ist und den berechtigten Interessen des Verwendungsgegners hinreichend Rechnung getragen wird, insbesondere keine überwiegenden Belange des Verwendungsgegners entgegen stehen (zuletzt BGH, NJW 2010, 1449). - BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02
Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 21.07.2011 - 2 O 311/10
Wie zwischen den Parteien nicht im Streit steht, haben sie jedenfalls gem. Art. 27 Abs. 2 EGBGB, der auf das Vertragsverhältnis Anwendung findet, weil die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 17.06.2008 (Rom I) gem. Art. 28 Rom I-VO nur auf Verträge anzuwenden ist, die ab dem 17.12.2009 geschlossen wurden, eine nachträgliche Rechtswahl getroffen, indem sie sich im Rechtsstreit übereinstimmend ausschließlich auf deutsche Rechtsvorschriften berufen haben (st. höchstrichterliche Rspr.: BGH, NJW 1991, 1292; NJW 2004, 3706). - BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94
Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt; …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 21.07.2011 - 2 O 311/10
Für diesen wiederum entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass eine generalüberholte Maschine eine Beschaffenheit aufweisen muss, die über die bloße Funktionstüchtigkeit, bei der es sich um die ohnehin geschuldete Normalbeschaffenheit handelt, deutlich hinausgeht (BGHZ 128, 307).
- BGH, 27.10.1994 - VII ZR 217/93
Fälligkeit des Architektenhonorars; Prüffähigkeit der Schlußrechnung
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 21.07.2011 - 2 O 311/10
Sie ist statt dessen als derzeit unbegründet abzuweisen, wenn das Vertragsverhältnis wie hier fortbesteht und die Klägerin es deshalb in der Hand hat, die Fälligkeit des Werklohnanspruchs noch herbeizuführen (BGHZ 127, 254;… Busche in MK-BGB, 5. Aufl., RdNr. 6 zu § 641). - BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 332/89
Vereinbarung einer Verschiffungszeit als Fixgeschäft
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 21.07.2011 - 2 O 311/10
Wie zwischen den Parteien nicht im Streit steht, haben sie jedenfalls gem. Art. 27 Abs. 2 EGBGB, der auf das Vertragsverhältnis Anwendung findet, weil die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 17.06.2008 (Rom I) gem. Art. 28 Rom I-VO nur auf Verträge anzuwenden ist, die ab dem 17.12.2009 geschlossen wurden, eine nachträgliche Rechtswahl getroffen, indem sie sich im Rechtsstreit übereinstimmend ausschließlich auf deutsche Rechtsvorschriften berufen haben (st. höchstrichterliche Rspr.: BGH, NJW 1991, 1292; NJW 2004, 3706). - BGH, 10.02.2004 - X ZR 59/01
Aufhebung des Berufungsurteils mangels Vereinbarkeit der tatsächlichen …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 21.07.2011 - 2 O 311/10
Dies erfordert über die bloße Lieferung mit Montageverpflichtung hinausgehende Leistungen erheblichen Umfangs, die insgesamt den Schwerpunkt des Vertrages bilden (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2004 - X ZR 59/01; zit. nach juris, zu § 651 BGB a. F.).